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News vom 06.02.2021
Wichtiger Hinweis zur Beitragsbescheinigung für die Steuererklärung 2020
Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein, kann sich vor allem im Rahmen von Tarifverhandlungen für den Arbeitnehmer auszahlen.
Damit man von den Vorteilen profitieren kann, muss man allerdings Mitglied werden und einen monatlichen Gewerkschaftsbeitrag zahlen, den man aber von den Steuern absetzen kann.
Wer Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung beziehungsweise einem Berufsverband zahlt, hat die Möglichkeit, diese Beiträge steuerrechtlich geltend zu machen, er kann sie also absetzen.
Da auch die Gewerkschaften Interessenvertretungen sind, darf der jährlich geleistete Gewerkschaftsbeitrag im Rahmen der Einkommenssteuererklärung absetzen. Die Summe auf der Beitragsbescheinigung kann man als Werbungskosten in die Anlage N (Seite 2) eintragen und sie absetzen.
Die Finanzämter verzichten in der Regel auf die Zusendung der Beitragsbescheinigung für Gewerkschaftsbeiträge.
Deshalb werden diese, anders als in den vergangenen Jahren, auch nicht mehr direkt auf Antrag an Euch versandt.
Wer dennoch durch sein Finanzamt aufgefordert wird, einen Beitragsnachweis zu erbringen, kann diesen danach dann bei uns beantragen und nachreichen. In diesem Fall dann bitte über den folgenden Link eine Mail an: Mario Pajung senden. Bitte in diesem Fall die Angabe von Name, Vorname, Wohnort und dem Betreff: Beitragsbestätigung 2020 absenden

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